Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 ALLGEMEINES

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Auftragnehmerin Olesia Pantchenko erteilten Aufträge (Hypnophotography®) sowie für die Aufträge, die durch die von ihr vermittelten Fotografen ausgeführt werden (Miracle Photographers). Sie gelten ebenfalls für die Durchführungen von Hypnosen, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen. Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

“Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).

2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).

 

§ 2 LEISTUNGSPAKETE

Die einzelnen Pakete enthalten die folgenden Leistungen.

GlowUp Micro-Session

  • Hypnophotography® Micro-Session am jeweils aktuellen Ort der Auftragnehmerin
  • Dauer: 180 Minuten
  • 1 Micro-Session mit Shooting
  • 5 Fotos nach eigener Auswahl


FollowMeCard

  • Hypnophotography® 25h Session am jeweils aktuellen Reiseort der Auftragnehmerin
  • Dauer: 2 Tage (sofern nicht anders vereinbart: Start Tag 1 ca. 11 Uhr / Ende: Tag 2 ca. 12 Uhr mittags)
  • 1 Pre-Session “Wahrheitsserum”-Hypnose als Aufnahme 1 Woche vor der Session
  • 1 Hypnose-Energiesession live vor Ort vor der Session
  • 2 Shootings
  • 50 Fotos
  • Follow-Up Call: 21 Tage nach der Session inklusive hypnotischem System-Feedback zum Integrationsstatus der neuen energetischen Signatur


WildCard Europa

  • Hypnophotography® 25h Session an einem Wunschort innerhalb Europas
  • Dauer: 2 Tage (sofern nicht anders vereinbart: Start Tag 1 ca. 11 Uhr / Ende: Tag 2 ca. 12 Uhr mittags)
  • 1 Pre-Session “Wahrheitsserum”-Hypnose als Aufnahme 1 Woche vor der Session
  • 1 Hypnose-Energiesession live vor Ort vor der Session
  • 2 Shootings
  • 50 Fotos
  • Follow-Up Call: 21 Tage nach der Session inklusive hypnotischem System-Feedback zum Integrationsstatus der neuen energetischen Signatur


WildCard World

  • Hypnophotography® Advanced Session an einem Wunschort weltweit
  • Dauer: 4 Tage
  • 1 Pre-Session “Wahrheitsserum”-Hypnose als Aufnahme 1 Woche vor der Session
  • 3 Hypnose-Energiesessions live vor Ort vor der Session
  • 5 Shootings
  • Media-Paket aus Fotos & Videos (Verhältnis je nach persönlicher Absprache / Basiseinstellung: 50 Fotos & 5 Minuten ausgewähltes Videomaterial, ohne Schnitt, inklusive Colorgrading / 5 Minuten Video entsprechen 50 Fotos)
  • Follow-Up Call: 21 Tage nach der Session inklusive hypnotischem System-Feedback zum Integrationsstatus der neuen energetischen Signatur


Circle of Miracles

  • Hypnophotographisches Mini Retreat in Südfrankreich mit max. 8 Teilnehmer*innen
  • Dauer: 2 Tage inkl. 2 Übernachtungen in einem atmosphärischen französischen Landhaus
    (Verpflegung im Preis nicht inbegriffen)
  • 1 Pre-Session “Wahrheitsserum”-Hypnose für die Gruppe als Aufnahme 1 Woche vor der Session
  • 1 Hypnose-Energiesession für die Gruppe live vor Ort vor der Session
  • 2 Shootings in der Gruppe
  • Die Shootings werden durchgeführt von der Auftragnehmerin selbst oder ggf. zusätzlich einem von ihr ausgebildeten Miracle Photographer
  • Media-Paket aus Fotos & Videos (Verhältnis je nach persönlicher Absprache / Basiseinstellung: 25 Fotos & 5 Minuten ausgewähltes Videomaterial, ohne Schnitt, inklusive Colorgrading / 5 Minuten Video entsprechen 50 Fotos)
  • Follow-Up Call: 21 Tage nach der Session inklusive hypnotischem System-Feedback zum Integrationsstatus der neuen energetischen Signatur


VIP-Gruppe Sparkling Wonders

  • Ein hypnophotographisches Event für VIP-Gruppen der Coaching Queens 
  • am jeweils aktuellen Reiseort der Auftragnehmerin

  • Dauer: 2 Tage

  • 1 Pre-Session “Wahrheitsserum”-Hypnose für die Gruppe als Aufnahme 1 Woche vor der Session

  • 1 Hypnose-Energiesession für die Gruppe live vor Ort vor der Session

  • 2 Shootings (allein oder in der Gruppe)

  • Media-Paket aus Fotos & Videos (Verhältnis je nach persönlicher Absprache / Basiseinstellung: 25 Fotos & 5 Minuten ausgewähltes Videomaterial, ohne Schnitt, inklusive Colorgrading / 5 Minuten Video entsprechen 50 Fotos)

  • Follow-Up Call: 21 Tage nach der Session inklusive hypnotischem System-Feedback zum Integrationsstatus der neuen energetischen Signatur


Wild-VIP-Gruppe Sparkling Wonders

  • Ein hypnophotographisches Event für VIP-Gruppen der Coaching Queens
  • weltweiter Wunschort
  • Dauer: 2 Tage
  • 1 Pre-Session “Wahrheitsserum”-Hypnose für die Gruppe als Aufnahme 1 Woche vor der Session

  • 1 Hypnose-Energiesession für die Gruppe live vor Ort vor der Session

  • 2 Shootings (allein oder in der Gruppe)

  • Media-Paket aus Fotos & Videos (Verhältnis je nach persönlicher Absprache / Basiseinstellung: 25 Fotos & 5 Minuten ausgewähltes Videomaterial, ohne Schnitt, inklusive Colorgrading / 5 Minuten Video entsprechen 50 Fotos)

  • Follow-Up Call: 21 Tage nach der Session inklusive hypnotischem System-Feedback zum Integrationsstatus der neuen energetischen Signatur

 

§ 3 HYPNOSE- UND ENERGIESESSIONS

Der Hypnose-Teil von HYPNOPHOTOGRAPHY® hilft der Auftraggeberin, sich in ihr Steuersystem – in ihr Unterbewusstsein – einzuloggen und das in ihr angelegte Potential zu erleben und zu aktivieren.

Eine Hypnosebehandlung ersetzt nicht den Besuch bei einem Arzt, Psychiater oder lizenzierten Psychologen, sofern angezeigt.

Die Hypnosesitzung dient nicht dazu, ärztlich diagnostizierte körperliche und/oder psychische Krankheiten zu behandeln, respektive zu heilen. Sie kann im Einzelfall der Anregung der Selbstheilungskräfte dienen. Die Arbeitstechniken dienen dazu, bei einer Verhaltensveränderung zu helfen. Es wird keine Diagnose gestellt und Symptome behandelt. Ein Heil- bzw. Erfolgsversprechen wird nicht gegeben. Der Hypnosecoach untersteht der Schweigepflicht.

Eine Hypnosesitzung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Auftraggeberin, dass sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, die Hypnosebehandlung freiwillig absolviert und alle wichtigen Lebensentscheidungen weiterhin selbständig trifft.

 

§ 4 FOTOSHOOTINGS

Im Rahmen des Shootings geht es darum, das neue, durch die Hypnose- und Energiesession gewonnene Gefühl mit offenen Augen zu trainieren, um später in jeder Alltagssituation in dieses Gefühl wieder hineinzukommen.

Zu diesem Zwecke wird im Rahmen der Shootings eine mindestens der vertraglich geschuldeten Anzahl von Fotos entsprechende Anzahl von Bildern gefertigt und unter Einbeziehung der speziellen Stimmung des jeweiligen Wunderortes das Strahlen der Auftraggeberin (und ggf. der weiteren Teilnehmerinnen) eingefangen.

Die Auftraggeberin hat selbst für nach ihrem Belieben passende Outfits, Accessoires und Makeup zu sorgen. Auf Wunsch der Auftraggeberin vermittelt die Auftragnehmerin einen Vorschlag für eine separat zu buchende Stylistin, die sie in Vorbereitung auf das Shooting berät (energetische Stylingberatung, online).

 

§ 5 REISEKOSTEN UND AUSLAGEN

1. Reisekosten im Sinne dieser AGB umfassen:

  • An- und Abreisekosten wie Flugtickets (Business Class), Bahntickets (1. Klasse), Transferservice oder Taxigebühren, Treibstoffkosten oder Kilometerpauschale (0,50 EUR/km) bei Anreise mit dem eigenen Pkw, Parkgebühren, ÖPNV oder Carsharing
  • Übernachtung inkl. Frühstück in derselben oder einer nahegelegenen Unterkunft wie die Auftraggeberin in einem eigenen Zimmer, mindestens der Kategorie 4 Sterne
  • Coronatest (Antigen oder PCR) für An- und Abreise, sofern dieser erforderlich ist
  • Verpflegungskosten in einem angemessenen Rahmen
  • von sämtlichen Reisekosten ausgenommen ist das Leistungspaket “GlowUp Micro-Session”


2.
Die Reisekosten werden vollständig von der Auftraggeberin übernommen. Die Organisation der An- und Abreise sowie Unterkunft erfolgt durch die Auftragnehmerin selbst im Auftrag der Auftraggeberin und in Abstimmung mit der von der Auftraggeberin beauftragten Reiseagentur.

3. Für den Circle of Miracles gilt: Sämtliche Reisekosten der Auftragnehmerin werden von allen teilnehmenden Auftraggeberinnen zu gleichen Teilen übernommen. Die Auftraggeberinnen haften gesamtschuldnerisch für die Reisekosten.

4. Die Auftragnehmerin ist keine Reiseveranstalterin, sondern bietet lediglich Hypnose- und Fotografie-sessions im In- und Ausland an. An-, Abreise und Unterkunft sowie Verpflegung hat jede Auftraggeberin für sich selbst zu organisieren und übernehmen.

 

§ 6 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

1. Mit Unterschrift wird die vollständige Bezahlung des Auftragsvolumens fällig.

2. Gegebenenfalls anfallende Reisekosten und sonstige Auslagen werden spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Nicht im Voraus buchbare Reisekosten werden nach Ermessen der Auftragnehmerin von der Auftraggeberin direkt unterwegs übernommen oder nach der Durchführung des Auftrags in Rechnung gestellt.

3. Maßgeblich ist jeweils der Geldeingangszeitpunkt auf dem unten angegebenen Konto der Auftragnehmerin.

4. Die Zahlungen sind unbar unter Benennung des Leistungspaketes an folgende Bankverbindung zu entrichten:

School of Miracles
Bank: WISE
IBAN: BE05 9676 4000 7275
BIC: TRWIBEB1XXX

5. Fällige Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Auftraggeberin gerät in Verzug, wenn sie fällige Rechnungen nicht spätestens in diesem Zeitraum nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Auftragnehmerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

 

§ 7 NUTZUNGSRECHTE

1. Die Auftragnehmerin erhält ein exklusives Nutzungsrecht an allen durch sie im Rahmen der Sessions angefertigten Fotos, soweit nicht ein anderes vereinbart ist.

2. Die Auftraggeberin ist jedoch berechtigt, die von der Auftragnehmerin überlassenen Fotos vollumfänglich, zeitlich und örtlich unbegrenzt und zu ihren eigenen privaten Zwecken zu nutzen, insbesondere auf Webseiten und Social Media Plattformen. Dabei kann die Auftragnehmerin verlagen, namentlich als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadensersatz.

3. Darüber hinausgehende, insbesondere entgeltliche Verwendungen der Fotos durch die Auftraggeberin sowie die Teilnahme an Wettbewerben, Preisausschreiben, Gewinnspielen etc. bedürfen der Zustimmung der Auftragnehmerin.

4. Die Auftraggeberin räumt der Auftragnehmerin ein Nutzungsrecht dergestalt ein, dass sie die ihr zur Verfügung gestellten Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung in unveränderter oder veränderter (z. B. per elektronischer Bildbearbeitung ganz oder teilweise in künstlerischer Weise montierten, beschnittenen, retuschierten, umgefärbten etc.) Weise in beliebigen Medien ohne gesondertes Honorar nutzen darf. Die Einwilligung erstreckt sich dabei auf herkömmliche Werbematerialien wie Mappen, Flyer, Anzeigen in Printmedien aber auch in elektronischen Medien, z. B. die Verwendung auf der eigenen Webseite. Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person/en erfolgt im Rahmen der Eigenwerbung nicht. Diese Zustimmung zur Verwendung durch die Auftragnehmerin kann die Auftraggeberin jederzeit gegenüber der Auftragnehmerin widerrufen. Hierbei wird sie der Auftragnehmerin eine angemessene Aufbrauchsfrist für Printwerbeprodukte einräumen. Der Widerruf hat schriftlich per Brief oder in Textform via E-Mail zu erfolgen.

5. Die Auftraggeberin als Bestellerin eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, solange nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Alle unter 1. und 2. genannten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Begleichung des gesamten Honorars inklusive Reisekosten und Auslagen über.

7. Die Negative / RAW-Daten verbleiben bei der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe der Negative/ RAW-Daten an die Auftraggeberin erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

§ 8 BILDAUSWAHL UND ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER BILDDATEIEN

1. Die Bildauswahl erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin. Die Anzahl der ausgelieferten Bilddateien richtet sich individuell nach dem jeweiligen gebuchten Leistungspaket sowie dem individuell vereinbarten Verhältnis von Foto- / Videomaterial, entspricht jedoch mindestens der im Paket angegebenen Anzahl.

2. Innerhalb von 6 Wochen werden die bearbeiteten Bilddateien in voller Auflösung der Auftraggeberin online via eines Cloud-Dienstes zum Download zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch der Auftraggeberin können ihr die Bilddateien auch in digitaler Form auf einem externen Datenträger (USB-Stick oder CD) zur Verfügung gestellt werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen bei der Auftraggeberin.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars behält sich die Auftragnehmerin die Versendung der Lichtbilder an die Auftraggeberin vor.

4. Hat die Auftraggeberin der Auftragnehmerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht die Auftraggeberin während oder nach der Hypnophotography® Session Änderungen, so hat sie die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

§ 9 VERHINDERUNG DER AUFTRAGNEHMERIN
1. Sollte die Auftragnehmerin zum vereinbarten Zeitpunkt der geschuldeten Leistung verhindert sein, so ist sie berechtigt und verpflichtet, die Leistung durch eine von ihr zu bestimmende Vertretung erbringen zu lassen.

2. Gelingt es der Auftragnehmerin im Falle der Verhinderung wider Erwarten nicht, rechtzeitig für eine Vertretung zu sorgen, so bemühen sich beide Parteien, einen Ersatztermin innerhalb der darauffolgenden drei Monate zu finden. Durch Verhinderung der Auftragnehmerin entstehende Mehrkosten ihrer Aufwendungen hat diese selbst zu tragen.

3. Sollte kein Ersatztermin zustande kommen, erstattet die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die getätigte Anzahlung und die Reisekosten. Die Auftraggeberin unternimmt alles Mögliche und Zumutbare zur Minimierung der Reisekosten.

 

§ 10 VERHINDERUNG / ABSAGE DER AUFTRAGGEBERIN

1. Sollte die Auftraggeberin zum vereinbarten Zeitpunkt verhindert sein, hat sie dies der Auftragnehmerin so früh wie möglich mitzuteilen. Bei nachweisbar begründeter Verhinderung (Krankheit, Todesfall etc.) sind beide Parteien bemüht, einen Ersatztermin innerhalb der darauffolgenden drei Monate zu finden. Durch Verhinderung der Auftraggeberin entstehende Mehrkosten hat diese zu tragen.

2. Sollte die Absage unbegründet sein, so gilt im Falle der Verschiebung bzw. Absage Folgendes:

2.1 Fällige Entschädigungszahlung bei Verschiebung:

  • Bis zu 4 Wochen vor vereinbartem Termin: 20 % des Honorars zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten
  • Bis zu 2 Wochen vor vereinbartem Termin: 35 % des Honorars zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten
  • Bis zu 1 Woche vor vereinbartem Termin: 50 % des Honorars zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten


2.2
Fällige Entschädigungszahlung bei Absage:

  • Bis zu 4 Wochen vor vereinbartem Termin: 50 % des Honorars zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten
  • Bis zu 2 Wochen vor vereinbartem Termin: 75 % des Honorars zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten
  • Bis zu 1 Woche vor vereinbartem Termin: 100 % des Honorars zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten


3.
Für den Circle of Miracles gilt im Fall der Verhinderung der Auftraggeberin ergänzend Folgendes:

3.1 Die Auftraggeberin hat in jedem Fall ihren Anteil an den Reisekosten der Auftragnehmerin zu erstatten, da ihr Fernbleiben nicht zulasten der übrigen Teilnehmerinnen gehen kann.

3.2 Ob für den Fall der begründeten Verhinderung nach Absatz 1 ein Ersatztermin innerhalb von drei Monaten gefunden werden kann, hängt auch davon ab, ob erneut genügend Teilnehmerinnen zusammenkommen. Sollte kein Ersatztermin zustande kommen, gilt 2.2 dieses § 10.

 

§ 11 LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALL- UND SONDERHONORAR

1. Für die Durchführung des Auftrages ist eine Zeit von maximal 8 Stunden inklusive Vor- und Nachbereitung pro Tag vorgesehen. Wird diese Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, mehr als 60 Minuten überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin entsprechend anteilig. Dies gilt ebenfalls für Wartezeiten, die für die Fotografin entstehen, sofern nicht die Auftraggeberin nachweist, dass der Fotografin kein Schaden daraus entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Auftraggeberin kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Sofern kurzfristige Wünsche der Auftraggeberin während der Durchführung des Auftrags an die Fotografin gerichtet werden, die außerhalb des beauftragten Leistungsverzeichnisses liegen, weist die Fotografin die Auftraggeberin ausdrücklich darauf hin, dass diese Leistungen nicht Bestandteil des Vertrages sind und gesondert zu honorieren sind. Hierfür wird eine Zusatzvereinbarung in Textform geschlossen und im Nachgang gesondert in Rechnung gestellt.

3. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

§ 12 REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Die Auftraggeberin schließt eine Reiserücktrittsversicherung auch für die Auftragnehmerin ab bzw. übernimmt die Kosten bei selbstständiger Buchung durch die Auftragnehmerin.

 

§ 13 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Auftragnehmerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Auftragnehmerin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Auftragnehmerin ist darauf bedacht und verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Die Auftragnehmerin setzt voraus, dass bei der Auftraggeberin und ihren Gruppenmitgliedern keinerlei gesundheitliche Bedenken bestehen oder sie diese vorab bzw. während der An- und Abreise zur Shooting-Location sowie während des Shootings mögliche Bedenken jederzeit klar kommuniziert.

3. Die Auftragnehmerin weist ausdrücklich darauf hin, dass An- und Abreise sowie Location des Fotoshootings teilweise einen gewissen Schwierigkeitsgrad aufweisen können (z. B. Berge, Schluchten, See, Meer).

4. Die Fürsorgepflicht, Verantwortung und Haftung für jegliche Verletzungen liegen ausschließlich bei der Auftraggeberin und ihren Gruppenmitgliedern. Die Teilnahme an jeder Session erfolgt auf eigenes Risiko. Für Personen- und Sachschäden außerhalb der Hypnosession oder des Shootings selbst wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

5. Mit ihrer Vertragsunterschrift bestätigt die Auftraggeberin, die AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und erklärt damit ausdrücklich ihr Einverständnis.